Rechtliche Informationen für Kaufinteressenten von Immobilien

Für Sie haben wir aktuelle rechtliche Information für den Immobilienkauf zusammengestellt. Wir möchten Sie so schon im Vorfeld Ihrer Überlegungen optimal unterstützen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung.

Nebenkosten die beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca anfallen:

1. Übertragungssteuer

Grundsätzlich wird beim Kauf einer Mallorca-Immobilie

die spanische Mehrwertsteuer IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido) 

oder 

die Übertragungssteuer ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) fällig.

Beim Kauf von einem Unternehmen (z.B. Bauträger) ist die IVA (Mehrwertsteuer) zu zahlen.

Die IVA wird beim Kauf direkt an den Verkäufer gezahlt.

Der allgemeine IVA-Satz beträgt 21 %, dieser gilt bei Kauf von unbebauten Grundstücken auf Mallorca.

Der reduzierte IVA-Satz beträgt 10 %, dieser gilt bei Kauf von Wohnungen oder Häusern auf Mallorca.

Neben der IVA fällt zusätzlich 1,5 % Dokumenten-Steuer an, die AJD (Actos Jurídicos Documentados).

Beim Kauf von einer Privatperson ist die ITP (ähnlich der deutschen Grunderwerbssteuer) zu zahlen.

Für die Balearen gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende ITP-Steuersätze:

Bis zu einem Kaufpreis von 400.000 €: 8 % des Kaufpreises

Ab einem Kaufpreis von 400.000,01 € bis 600.000 €: 9 % des Kaufpreises

Ab einem Kaufpreis von 600.000,01 bis 1.000.000 €: 10 % des Kaufpreises

Ab einem Kaufpreis von 1.000.000,01 €: 12%

Ab einem Kaufpreis von 2.000.000,01 €: 13%

2. Quellensteuer des Verkäufers (retención)

Regelung für Käufer die keine Residenten sind. Hier ist der Käufer verpflichtet, 3 % des vereinbarten Kaufpreises einzubehalten und als Steuervorauszahlung des Verkäufers beim Finanzamt einzuzahlen. Denn auch Nicht-Residenten müssen den möglicherweise erzielten Gewinn im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung versteuern.

3. Wertzuwachssteuer (plus valía)

Die Plus Valia bezeichnet den Wertzuwachs des Grund und Bodens (nicht der Immobilie) seit der letzten Übertragung. Somit fällt diese Steuer bei Eigentumswohnungen auf Mallorca eher gering aus. Die Höhe der Steuer wird durch die Gemeinde-Satzung definiert. Wir werden den Wertzuwachs für Sie vor dem Kauf prüfen. Hierfür werden wir uns mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Per Gesetz wird diese Steuer vom Verkäufer erstattet. Im Vertrag werden wir festhalten, dass diese Steuer vom derzeitigen Eigentümer getragen wird. Seit kurzem ist auch der Käufer verpflichtet eine Kopie des Kaufvertrages bei der Gemeinde vorzulegen. (Um sicherzustellen, dass der Verkäufer seiner Zahlungsverpflichtung auch nachkommt (denn tut der das nicht haftet der Käufer!) sollte man den errechneten Betrag der plus-valía im Rahmen der Kaufpreiszahlung einbehalten.) . Daher wird in der Praxis, wenn der Verkäufer Nicht-Residente ist, der Betrag der Plusvalia bei der Kaufpreiszahlung vom Käufer einbehalten.

4. Notar- und Grundbuchkosten

Für Notare und Eigentumsregistereintragungen gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert der Mallorca-Immobilie vorschreibt. Bei einem Kauf betragen die Notar- und Registerkosten ca. 1 % des Kaufpreises.

Fazit:

Für Ihren Kauf einer Immobilie können Sie von rund 11% -13% Erwerbsnebenkosten ausgehen.

Diese Kosten bestehen aus den Steuern, Anwalt, Gestoria, Notar und den Gebühren von den Ämtern.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall einen auf Immobilienrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Stand: Januar 2018

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